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Mietzinsdepot in der Schweiz: Wie hoch darf die Kaution sein und worauf müssen Vermieter achten?

Autorenbild: Korina Kohler
Korina Kohler
29. Mai
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Juni

Wie hoch darf ein Mietzinsdepot in der Schweiz sein? Wann muss die Kaution bezahlt werden und was gilt für Vermieter und Mieter? Alle wichtigen Regeln 2026 im Überblick.


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Mietzinsdepot in der Schweiz: Wie hoch darf die Kaution sein und worauf müssen Vermieter achten?


Das Mietzinsdepot – häufig auch Mietkaution genannt – gehört zu den wichtigsten Sicherheitsinstrumenten für Vermieter. Dennoch entstehen in der Praxis immer wieder Fragen: Ist eine Kaution zwingend? Wie hoch darf sie sein? Wo muss das Geld hinterlegt werden? Und kann eine Kaution später noch erhöht werden?


Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und das Mietzinsdepot korrekt regelt, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und sich gegen finanzielle Risiken absichern.


Warum ein Mietzinsdepot sinnvoll ist


Ein Mietverhältnis basiert auf Vertrauen. Trotzdem können während der Mietdauer Schäden entstehen oder offene Forderungen zurückbleiben.


Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter als Sicherheit für:

  • Beschädigungen am Mietobjekt

  • ausstehende Mietzinse

  • unbezahlte Nebenkosten

  • weitere berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis


Gerade bei steigenden Renovations- und Handwerkerkosten gewinnt eine angemessene Absicherung zunehmend an Bedeutung.


Unsere Empfehlung: Kaution bereits im Mietvertrag festlegen


Ein Mietzinsdepot kann nur verlangt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.


Deshalb sollte bereits bei Vertragsabschluss klar geregelt werden:

  • Höhe des Depots

  • Zahlungsfrist

  • Bankverbindung

  • Art des Mietkautionskontos


In der Praxis empfiehlt es sich, die Einzahlung spätestens 14 Tage vor dem Einzug zu verlangen.

Dadurch bleibt genügend Zeit für die Kontrolle des Zahlungseingangs. Erfolgt die Einzahlung erst am Einzugstag, kann dies zu organisatorischen Schwierigkeiten führen.


Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Für Wohnraummieten gilt eine klare gesetzliche Obergrenze.


Wohnungen

Das Mietzinsdepot darf maximal drei Monatsmieten betragen.


Dabei zählen:

  • Nettomietzins

  • vereinbarte Nebenkosten-Akonti

  • vereinbarte Nebenkostenpauschalen


Geschäftsräume

Bei Geschäftsmietverträgen existiert keine gesetzliche Obergrenze.


Die Höhe der Kaution kann deshalb individuell vereinbart werden und richtet sich häufig nach:

  • Nutzung der Räumlichkeiten

  • Investitionsrisiken

  • Vertragsdauer

  • Bonität des Mieters


Auf wen muss das Mietzinsdepot lauten?


Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Vermieter die Kaution auf einem privaten Konto aufbewahren.


Dies ist nicht zulässig.


Das Mietzinsdepot muss:

  • auf den Namen des Mieters lauten

  • bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt werden

  • als spezielles Mietkautionskonto geführt werden


Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentümer des hinterlegten Geldes.


Der Vermieter erhält lediglich eine Sicherheit für mögliche Forderungen.


Wann wird das Depot freigegeben?


Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Freigabe:

  • einvernehmlich durch beide Parteien

  • aufgrund eines rechtskräftigen Entscheids

  • nach Ablauf der gesetzlichen Fristen


Sind keine Forderungen offen und bestehen keine Schäden, wird die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückbezahlt.


Kann eine Kaution nachträglich verlangt oder erhöht werden?


Grundsätzlich ja.


Auch während eines laufenden Mietverhältnisses kann ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Kaution verlangen oder eine bestehende erhöhen.


Dabei gelten jedoch strenge Anforderungen:

  • Verwendung des amtlichen Formulars

  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen

  • Anpassung auf einen gültigen Kündigungstermin


Die Änderung muss formell korrekt erfolgen.


Wann kann eine Erhöhung problematisch sein?


Nicht jede Erhöhung ist automatisch zulässig.


Mieter haben das Recht, eine Anpassung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde überprüfen zu lassen.


Dies gilt insbesondere dann, wenn:

  • die Forderung unverhältnismässig erscheint

  • keine sachliche Begründung vorliegt

  • formelle Vorschriften nicht eingehalten wurden


Eine nachträgliche Erhöhung kann daher deutlich aufwendiger sein als eine klare Regelung bereits bei Vertragsabschluss.


Alternativen zum klassischen Mietzinsdepot


Neben dem traditionellen Bankdepot gewinnen in der Schweiz auch Mietkautionsversicherungen an Bedeutung.


Dabei bezahlt der Mieter eine jährliche Prämie anstelle einer Barkaution.


Vorteile für Mieter:

  • keine Kapitalbindung

  • höhere finanzielle Flexibilität


Vorteile für Vermieter:

  • gleichwertige Sicherheit

  • professionelle Abwicklung im Schadenfall


Welche Lösung sinnvoller ist, hängt vom jeweiligen Mietverhältnis ab.


Fazit


Ein Mietzinsdepot bietet Vermietern eine wichtige finanzielle Sicherheit und sollte bei Neuvermietungen sorgfältig geregelt werden. Entscheidend sind eine klare vertragliche Vereinbarung, die korrekte Hinterlegung auf einem Mietkautionskonto und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.


Wer die Kaution bereits vor dem Einzug sauber organisiert, reduziert Risiken und schafft Transparenz für beide Vertragsparteien.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ist ein Mietzinsdepot in der Schweiz Pflicht?

Nein. Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden und ist in der Praxis sehr verbreitet.


Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Bei Wohnungen maximal drei Monatsmieten inklusive vereinbarter Nebenkosten.


Darf der Vermieter die Kaution auf seinem Privatkonto aufbewahren?

Nein. Das Geld muss auf einem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters hinterlegt werden.


Kann die Kaution während der Mietdauer erhöht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dabei müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.


Was passiert mit den Zinsen?

Die Zinsen gehören dem Mieter und werden zusammen mit dem Depot zurückbezahlt.

 
 
 

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