Mietzinsdepot in der Schweiz: Wie hoch darf die Kaution sein und worauf müssen Vermieter achten?
Aktualisiert: 25. Juni
Wie hoch darf ein Mietzinsdepot in der Schweiz sein? Wann muss die Kaution bezahlt werden und was gilt für Vermieter und Mieter? Alle wichtigen Regeln 2026 im Überblick.

Mietzinsdepot in der Schweiz: Wie hoch darf die Kaution sein und worauf müssen Vermieter achten?
Das Mietzinsdepot – häufig auch Mietkaution genannt – gehört zu den wichtigsten Sicherheitsinstrumenten für Vermieter. Dennoch entstehen in der Praxis immer wieder Fragen: Ist eine Kaution zwingend? Wie hoch darf sie sein? Wo muss das Geld hinterlegt werden? Und kann eine Kaution später noch erhöht werden?
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und das Mietzinsdepot korrekt regelt, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und sich gegen finanzielle Risiken absichern.
Warum ein Mietzinsdepot sinnvoll ist
Ein Mietverhältnis basiert auf Vertrauen. Trotzdem können während der Mietdauer Schäden entstehen oder offene Forderungen zurückbleiben.
Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter als Sicherheit für:
Beschädigungen am Mietobjekt
ausstehende Mietzinse
unbezahlte Nebenkosten
weitere berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis
Gerade bei steigenden Renovations- und Handwerkerkosten gewinnt eine angemessene Absicherung zunehmend an Bedeutung.
Unsere Empfehlung: Kaution bereits im Mietvertrag festlegen
Ein Mietzinsdepot kann nur verlangt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Deshalb sollte bereits bei Vertragsabschluss klar geregelt werden:
Höhe des Depots
Zahlungsfrist
Bankverbindung
Art des Mietkautionskontos
In der Praxis empfiehlt es sich, die Einzahlung spätestens 14 Tage vor dem Einzug zu verlangen.
Dadurch bleibt genügend Zeit für die Kontrolle des Zahlungseingangs. Erfolgt die Einzahlung erst am Einzugstag, kann dies zu organisatorischen Schwierigkeiten führen.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Für Wohnraummieten gilt eine klare gesetzliche Obergrenze.
Wohnungen
Das Mietzinsdepot darf maximal drei Monatsmieten betragen.
Dabei zählen:
Nettomietzins
vereinbarte Nebenkosten-Akonti
vereinbarte Nebenkostenpauschalen
Geschäftsräume
Bei Geschäftsmietverträgen existiert keine gesetzliche Obergrenze.
Die Höhe der Kaution kann deshalb individuell vereinbart werden und richtet sich häufig nach:
Nutzung der Räumlichkeiten
Investitionsrisiken
Vertragsdauer
Bonität des Mieters
Auf wen muss das Mietzinsdepot lauten?
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Vermieter die Kaution auf einem privaten Konto aufbewahren.
Dies ist nicht zulässig.
Das Mietzinsdepot muss:
auf den Namen des Mieters lauten
bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt werden
als spezielles Mietkautionskonto geführt werden
Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentümer des hinterlegten Geldes.
Der Vermieter erhält lediglich eine Sicherheit für mögliche Forderungen.
Wann wird das Depot freigegeben?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Freigabe:
einvernehmlich durch beide Parteien
aufgrund eines rechtskräftigen Entscheids
nach Ablauf der gesetzlichen Fristen
Sind keine Forderungen offen und bestehen keine Schäden, wird die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückbezahlt.
Kann eine Kaution nachträglich verlangt oder erhöht werden?
Auch während eines laufenden Mietverhältnisses kann ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Kaution verlangen oder eine bestehende erhöhen.
Dabei gelten jedoch strenge Anforderungen:
Verwendung des amtlichen Formulars
Einhaltung der gesetzlichen Fristen
Anpassung auf einen gültigen Kündigungstermin
Die Änderung muss formell korrekt erfolgen.
Wann kann eine Erhöhung problematisch sein?
Nicht jede Erhöhung ist automatisch zulässig.
Mieter haben das Recht, eine Anpassung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde überprüfen zu lassen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn:
die Forderung unverhältnismässig erscheint
keine sachliche Begründung vorliegt
formelle Vorschriften nicht eingehalten wurden
Eine nachträgliche Erhöhung kann daher deutlich aufwendiger sein als eine klare Regelung bereits bei Vertragsabschluss.
Alternativen zum klassischen Mietzinsdepot
Neben dem traditionellen Bankdepot gewinnen in der Schweiz auch Mietkautionsversicherungen an Bedeutung.
Dabei bezahlt der Mieter eine jährliche Prämie anstelle einer Barkaution.
Vorteile für Mieter:
keine Kapitalbindung
höhere finanzielle Flexibilität
Vorteile für Vermieter:
gleichwertige Sicherheit
professionelle Abwicklung im Schadenfall
Welche Lösung sinnvoller ist, hängt vom jeweiligen Mietverhältnis ab.
Fazit
Ein Mietzinsdepot bietet Vermietern eine wichtige finanzielle Sicherheit und sollte bei Neuvermietungen sorgfältig geregelt werden. Entscheidend sind eine klare vertragliche Vereinbarung, die korrekte Hinterlegung auf einem Mietkautionskonto und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Wer die Kaution bereits vor dem Einzug sauber organisiert, reduziert Risiken und schafft Transparenz für beide Vertragsparteien.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist ein Mietzinsdepot in der Schweiz Pflicht?
Nein. Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden und ist in der Praxis sehr verbreitet.
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Bei Wohnungen maximal drei Monatsmieten inklusive vereinbarter Nebenkosten.
Darf der Vermieter die Kaution auf seinem Privatkonto aufbewahren?
Nein. Das Geld muss auf einem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters hinterlegt werden.
Kann die Kaution während der Mietdauer erhöht werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dabei müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.
Was passiert mit den Zinsen?
Die Zinsen gehören dem Mieter und werden zusammen mit dem Depot zurückbezahlt.


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